Wohnprojekt Vogelshof
Selbstbestimmung in der eigenen Wohnung
Das Wohnprojekt Vogelshof in Würzburg
Das Gebäude wurde von der Stadtbau Würzburg im Jahr 1998 erbaut und in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Körperbehinderte und der Stadt Würzburg barrierefrei ausgestattet.
Insgesamt stehen acht rollstuhlgerechten Wohnungen auf fünf Etagen für eine Belegung mit 13 Personen zur Verfügung, die vom Zentrum für Körperbehinderte untervermietet werden.
Der ASB betreibt im Haus einen Pflegestützpunkt, von dem aus die von den Bewohnern benötigten Leistungen mit kurzer Vorlaufzeit rund um die Uhr erbracht werden können. Die Erschließung des Stadtteils Heuchelhof durch den öffentlichen Nahverkehr ist barrierefrei gestaltet.
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Beschreibung
Unser Wohnprojekt Vogelshof ist 1998 aus der Individuellen Schwerstbehindertenassistenz heraus entstanden. Durch die Kostensteigerungen für Pflege und Assistenz im Zusammenhang mit der mehrmaligen Verkürzung des Zivildienstes, ergab sich der Bedarf an alternativen Wohn und Betreuungsformen. Zielsetzung des Wohnprojektes „Vogelshof“ ist es, durch die Vorhaltung von Personal und geeignetem Wohnraum ein Umfeld mit bedarfsgerechter Versorgung zu schaffen, in dem es Menschen mit schwersten körperlichen Behinderungen möglich ist, als Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben, ein weitgehend selbständiges Leben in der eigenen, frei gewählten häuslichen Umgebung zu führen. Durch ein flexibles Leistungsangebot werden individuelle Defizite im Bereich Bewegung, Feinmotorik, Wahrnehmung und Kommunikation kompensiert oder reduziert. Angestrebt ist eine Normalisierung im Sinne der Eingliederungshilfe sowohl im Alltag als auch im sozialen Umfeld und der Arbeitswelt. Durch den räumlichen Verbund mehrerer Wohnungen und der ständigen Besetzung eines Pflegestützpunktes, bietet die ambulante Versorgung ein hohes Maß an Sicherheit hinsichtlich kurzfristiger Hilfestellung bei gleichzeitiger Individualität. Das Projekt versteht sich als Alternative zu dem Wohnen in einer stationären Einrichtung und der Versorgung durch Dienste einer Sozialstation. Zur Realisierung des Wohnprojektes wurde der Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Bukarester Straße 15, im Jahr 1998 barrierefrei und behindertengerecht ausgestattet. Ergänzt durch einen Aufzug stehen insgesamt acht rollstuhlgerechte Wohnungen auf fünf Etagen für eine bedarfsgerechte Belegung mit maximal 13 Personen zur Verfügung. Die Wohnungen sind von der Stadtbau Würzburg GmbH, Ludwigstraße 8, 97070 Würzburg, an das Zentrum für Körperbehinderte, Berner Straße 10, Würzburg vermietet. Das Zentrum für Körperbehinderte vermietet die Wohnung in Form eines Untermietvertrages an den Bewohner/die Bewohnerin. Der Mietvertrag und alle zugehörigen Vereinbarungen kommen ausschließlich zwischen Bewohner / Bewohnerin und dem Zentrum für Körperbehinderte zustande. In dem Haus wurde ein Pflegestützpunkt eingerichtet, von dem aus die Versorgung der angeschlossenen Bewohner / Bewohnerinnen erfolgt. Die Erschließung des Ortsteiles durch den öffentlichen Nahverkehr ist barrierefrei gestaltet. Das Leistungsangebot im Wohnprojekt richtet sich an Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen. Dieser Personenkreis ist auf ständige Unterstützung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen. Grundlage für die Beurteilung der erforderlichen Leistungen ist das Pflegegutachten des MDK bzw. ein entsprechendes Gutachten des Kostenträgers. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch den Kostenträger ist Pflegegrad 4 bzw. Pflegegrad 3 mit Tendenz zu 4. Weitere Voraussetzung für eine Versorgung im Wohnprojekt Vogelshof ist die Bereitschaft und Fähigkeit des Bewohners / der Bewohnerin, sich persönlich in das Wohnprojekt einzubringen. Leistungen Die Konzeption unterscheidet zwischen Grundserviceleistungen und individuellen Wahlleistungen, die durch den Pflegestützpunkt und ergänzend durch den ambulanten Pflegedienst des ASB erbracht werden. Die Grundserviceleistung ist Voraussetzung für die Leistungserbringung der Wahlleistungen, da der durchschnittliche Zeitaufwand bei der Zielgruppe, sowohl hinsichtlich des Pflegeaufwandes, als auch dem ergänzenden Bedarf der Eingliederungshilfe, die Bemessung der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich übersteigt. Inhaltlich gehören zum Grundservice die ständige Besetzung des Pflegestützpunktes mit geeignetem Personal, unter fachlicher Aufsicht und alle nicht planbaren Einsätze von kurzer Dauer, die keine Qualifikation im Sinne des Krankenpflegegesetzes voraussetzen. Dazu gehört auch die ständige Erreichbarkeit des Personals über einen Mobiltelefonanschluss. Bei Einzug wird einmalig ein Mobiltelefon mit einem vom Arbeiter-Samariter-Bund abgeschlossenen Kartenvertrag kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im Grundservice enthalten sind außerdem alle benötigten Leistungen der Eingliederungshilfe innerhalb der Wohnung des Bewohners / der Bewohnerin, sofern er diese in Anspruch nehmen möchte. Dazu gehören die Anleitung, Unterstützung und Beratung in allen Belangen, die sich auf den Bewohner / die Bewohnerin selbst beziehen und nicht der Pflege oder der Hauswirtschaft zugeordnet werden können.
Leistungen
Leistungen
Die Konzeption unterscheidet zwischen Grundserviceleistungen und individuellen Wahlleistungen, die durch den Pflegestützpunkt und ergänzend durch den ambulanten Pflegedienst des ASB erbracht werden. Die Grundserviceleistung ist Voraussetzung für die Leistungserbringung der Wahlleistungen, da der durchschnittliche Zeitaufwand bei der Zielgruppe, sowohl hinsichtlich des Pflegeaufwandes, als auch dem ergänzenden Bedarf der Eingliederungshilfe, die Bemessung der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich übersteigt. Inhaltlich gehören zum Grundservice die ständige Besetzung des Pflegestützpunktes mit geeignetem Personal, unter fachlicher Aufsicht und alle nicht planbaren Einsätze von kurzer Dauer, die keine Qualifikation im Sinne des Krankenpflegegesetzes voraussetzen. Dazu gehört auch die ständige Erreichbarkeit des Personals über einen Mobiltelefonanschluss. Bei Einzug wird einmalig ein Mobiltelefon mit einem vom Arbeiter-Samariter-Bund abgeschlossenen Kartenvertrag kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im Grundservice enthalten sind außerdem alle benötigten Leistungen der Eingliederungshilfe innerhalb der Wohnung des Bewohners / der Bewohnerin, sofern er diese in Anspruch nehmen möchte. Dazu gehören die Anleitung, Unterstützung und Beratung in allen Belangen, die sich auf den Bewohner / die Bewohnerin selbst beziehen und nicht der Pflege oder der Hauswirtschaft zugeordnet werden können. Die individuellen Wahlleistungen werden im Pflegevertrag auf Grundlage der Bedürfnisse mit dem Bewohner / der Bewohnerin vereinbart und mit entsprechendem Bescheid durch den Kostenträger bestätigt. Zu den Wahlleistungen gehören alle Leistungen der Grundpflege, wie sie im Gutachten des MDK beschrieben werden sowie Leistungen der Hauswirtschaft soweit sie den Vorgaben der Pflegekassen entsprechen. Darüber hinaus können auch Begleitung bei Freizeitaktivitäten im Urlaub oder am Arbeitsplatz als Wahlleistung vereinbart werden. Eine Anpassung der Wahlleistungen erfolgt bei Veränderungen des individuellen Bedarfes (z.B. durch Krankheit). Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V bedürfen der Verordnung durch den Hausarzt und werden ausschließlich von Pflegefachkräften des Ambulanten Pflegedienstes übernommen. Die Leistungserbringung entspricht inhaltlich und organisatorisch der ambulanten Hauskrankenpflege. Sowohl durch die räumlichen Gegebenheiten und die personelle Ausstattung, als auch durch das vertragliche Verhältnis zwischen den Bewohnern und dem ASB, besteht eine deutliche Abgrenzung zu einer Einrichtung im Sinne der stationären Versorgung gem. PfleWoqG, Erster Teil, Artikel 2. Die Vorhaltung von Personal für Pflegeleistungen erfolgt unabhängig von dem tatsächlich, durch die Bewohner, abgerufenen Umfang. Zusätzlich zu den Wahlleistungen, die mit dem Arbeiter-Samariter-Bund vereinbart werden, besteht für die Bewohner die Möglichkeit, eigenständig Personen aus dem sozialen Umfeld für Begleitung und Freizeitaktivitäten einzusetzen und zu bezahlen. Der Kostenträger gewährt auf Antrag dafür sogenannte Teilhabestunden im Sinne einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Kräfte, über die der Bewohner / die Bewohnerin einen gesonderten Bescheid erhält. Dieser Teil der Eingliederungshilfe wird im Sinne eines persönlichen Budgets bei entsprechendem Nachweis direkt mit dem Bewohner / der Bewohnerin verrechnet. Es werden maximal 4 Stunden täglich anerkannt. Die Teilhabestunden werden in den Gesamthilfebedarf einbezogen.
Vergütung
Vergütung
Für die Grundserviceleistung im Wohnprojekt Vogelshof erfolgt auf der Grundlage des individuellen Bescheides eine kalendertägliche, pauschale Berechnung je Bewohner / Bewohnerin und Anwesenheitstag. Die Vergütung der Grundserviceleistung richtet sich nach den Entgeltvereinbarungen mit dem Kostenträger. Die Wahlleistungen werden vom Leistungserbringer unmittelbar mit dem Bewohner / der Bewohnerin bzw. der Pflegeversicherung abgerechnet. Kosten für Wahlleistungen, welche in der Summe die gesetzlichen Deckelungen der Pflegeversicherung übersteigen, werden dem Bewohner bzw. dem Kostenträger, entsprechend den gültigen Bescheiden, als sogenannter Eigenanteil in Rechnung gestellt. Die Vergütung dieser Leistungen richtet sich nach den Entgeltvereinbarungen mit Pflege- und Krankenkasse. Der Kostenträger behält sich vor, die Gesamtkosten für Grund-, Wahlleistungen und Assistenzstunden zu begrenzen. Die Obergrenze für die in Anspruch zu nehmenden Leistungen ist Bestandteil der Entgeltvereinbarungen mit dem Kostenträger.
Begründung
Begründung
Es gibt Krankheitsbilder, bei denen trotz einer vollkommenen Abhängigkeit von Pflege und Assistenzleistungen, die Selbständigkeit hinsichtlich Entscheidungen, Lebensweise und Aktivitäten in keiner Weise beeinträchtigt ist. Insbesondere Menschen mit hoher Querschnittlähmung, Muskeldystrophie oder Tetraspastik sind in der Lage einem Beruf nachzugehen, obwohl sie in fast allen Aktivitäten des Lebens Unterstützung benötigen. Das Konzept des Wohnprojektes Vogelshof ermöglicht dieser Zielgruppe eine Versorgung, die den individuellen und subjektiven Bedarf sowohl inhaltlich als auch zeitlich berücksichtigt. Der Bewohner / die Bewohnerin bestimmt, entsprechend seinen beruflichen Aktivitäten, seine Aufstehzeit selbst. Bei der Rückkehr von der Arbeit kann er die Hilfe für Essenszubereitung, Duschen und Einkauf nach seinen Bedürfnissen und seiner Tagesverfassung abrufen. Die Struktur bzw. die Reihenfolge der Leistungen kann dabei dem individuellen Rhythmus von Ruhezeiten, Verdauung und Ausscheidung auch kurzfristig angepasst werden. Der Bewohner / die Bewohnerin erfährt durch seine Einbindung in den Pflegeprozess die Bestätigung seiner Eigenverantwortung und Selbstbestimmung. Trotz seiner Abhängigkeit ist er Herr der Lage und kann über wesentliche Abläufe bestimmen. Dieses wirkt nicht nur integrativ und motivationssteigernd, sondern begrenzt auch selbstregulierend den Leistungsbedarf auf das tatsächlich erforderliche Maß.
Kann ich in den Vogelshof ziehen?
Das Angebot des Wohnprojekts interessiert mich.
Wie kann ich einziehen?
Am Anfang steht ein ausführliches Beratungsgespräch. Dazu kommt ein erfahrener Mitarbeiter des ASB zu Ihnen. Wir überlegen gemeinsam, wie Ihre Versorgung im Wohnprojekt realisiert werden kann. Dazu ist es erforderlich, dass eine Wohnung oder ein Zimmer in einer WG frei ist. Sie bewerben sich dann als Mieter für diese Wohnung beim Zentrum für Körperbehinderte. Nachdem in den wenigsten Fällen die Kosten für die Grundserviceleistung mit eigenen Mitteln finanziert werden kann, muss ein Antrag auf Kostenübernahme an den zuständigen Kostenträger gestellt werden. Für Würzburg und Umgebung ist das in der Regel der Bezirk Unterfranken. Wir unterstützen Sie dabei den entsprechenden Antrag zu formulieren in dem Sie Ihren Bedarf darstellen. Dem Antrag beigelegt werden müssen: das mit dem ASB gemeinsam erstellte Pflegegutachten der Sozialbericht* (den erstellt bei Neuanträgen in der Regel Ihr Hausarzt) ein HEB A- Bogen* ein aktuelles Pflegegutachten des MDK medizinische Gutachten über den Grad der Behinderung Vermögens- bzw. Einkommensnachweise Kindergeldnachweis Der Kostenträger behält sich vor ein eigenes Gutachten über seinen Fachdienst zu erstellen. In der Regel werden dann in einer Personenkonferenz der Bedarf und die entsprechenden Kosten vereinbart. Auch im Vogelshof besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Entgelt im Rahmen eines persönlichen Budgets zu vereinbaren. Wesentliche Neuerung dabei ist, dass Sie als Kunde im Mittelpunkt der Leistungen stehen und Leistungen nicht „an Ihnen vorbei“ finanziert werden. Das bedeutet konkret, dass Sie direkt die Rechnungen Ihre Leistungen vom ASB erhalten. Wen Sie Ihren Bescheid vorliegen haben, können Sie sich auf Ihren Umzug vorbereiten. Dazu muss noch geklärt werden, wer Ihnen beim Umzug helfen kann und wo Sie die benötigten Möbel bzw. die technische Ausstattung der Wohnung bekommen können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Vermittlung der entsprechenden Leistungen. *Downloads der entsprechenden Formulare siehe weiterführender Link unter der Rubrik „Mehr zum Vogelshof“
Begriffserklärung
- Kostenträger: Die Institution oder Behörde, die Kosten für Leistungen übernimmt
- Pflegegutachten: Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) entsprechend dem Pflegebedarf in die Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegestufe)
- Personenkonferenz: Treffen mit dem Kostenträger zur Klärung des Bedarfes und zur Vereinbarung des Entgelts
- Entgelt: Kosten für die benötigten und zugestandenen Maßnahmen Persönliches
- Budget: Neue Form der Vergütung. Das Entgelt geht direkt an den Leistungsempfänger und nicht an den Dienstleister.