Arbeitsunfähigkeit

Melden Sie Ihre Abwesenheit oder Verlängerung in jedem Fall bis spätestens 7.30 Uhr telefonisch bei der Einsatzleitung der Schulbegleitung unter 0931 250 77 38.
 
Die Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform entfällt ab dem 1. Januar 2023.
Zur Sicherung des Betriebsablaufes und Ihrer Lohnfortzahlung benötigt der ASB dennoch Ihre Meldung über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Bitte füllen Sie nach Ihrem Arztbesuch diesesFormular aus und senden Sie es über den Abschicken Button direkt an den ASB. 
Die Anforderungen des Datenschutzes werden sichergestellt. 
 

Sie sind privat versichert: Nutzen Sie nicht das Formular. Senden Sie Ihre AU per Mail an fH=-F91}KeI7|Oi3WB?A4d*@+V'%$]jw]#[Z'}}/vqe4K/+r=QN52xI+Zj/%5xthfO]

Ihr eigenes Kind ist erkrankt: Nutzen Sie nicht dieses Formular. Senden Sie eine Kopie der Kind-Krankmeldung an fH=-F91}KeI7|Oi3WB?A4d*@+V'%$]jw]#[Z'}}/vqe4K/+r=QN52xI+Zj/%5xthfO] Senden Sie das Original an Ihre Krankenkasse.

 
 

Arbeitsunfähigkeit von Schulbegleitern Bitte die Pflichtfelder ausfüllen(*)

Meldung über Arbeitsunfähigkeit von Schulbegleitern

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Europa/Berlin
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